





| 6. Sollten Gutachten schriftlich oder mündlich beauftragt werden? |
|
Zweck des Gutachtens z.B. Ermittlung des Verkehrswerts, des Ertragswert, des Beleihungswert etc. |
|
Wertermittlungszeitpunkt ist der heutige Wert des Grundstücks oder der Wert vor 5 Jahren zu ermitteln? |
|
genauer Gegenstand der Bewertung z. B. Ermittlung des Wertes eines Grundstückes mit der oder ohne die vorhandene Bebauung, oder Ermittlung des Wertes der Bebauung ohne das Grundstück |
| ob von der Annahme ausgegangen werden soll, daß keine Bodenkontaminationen vorliegen, oder ob dies untersucht werden soll |
| Umfang und ggf. vereinbarte Beschränkung der finanziellen Haftung gegenüber dem Kunden |
|
die Berechnungsgrundlage und die Fälligkeit der Vergütung des Bewertungsauftrages einschließlich der Kosten und Auslagen (z.B. für die Einholung von Vergleichspreisen bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens) |
| Der Auftrag für ein Wertgutachten sollte also immer schriftlich formuliert werden, damit keine Missverständnisse über die vorgenannten Fragen entstehen. |
| Zurück zur Auswahl |